Sammelgebiete Sudetenland und Sudetenschlesien (Österreichisch-Schlesien/Beskiden)


Den Begriff „Sudetendeutsche“ verwendete erstmals 1902 der Soziologe, Schriftsteller und Politiker Franz Jesser in einer Prager Publikation. Diese Bezeichnung bürgerte sich allgemein ein, als die deutsche Volksgruppe mit ihren Siedlungsgebieten in Böhmen, Mähren und Österreichisch-Schlesien Ende 1918 in den Staatsverband der neugegründeten Tschechoslowakei eingegliedert wurde. Der mehr oder weniger gewaltsamen Integration in die neue Republik konnten die „Deutschböhmen“, die jetzt als „Sudetendeutsche“ zwangsläufig eine eigene politische und kulturelle Identität entwickelten, schon deshalb nicht entgehen, weil die Č. S. R. in einer völlig veränderten Weltlage als Glied eines „Cordon sanitaire“ gegen die Sowjetunion eine wichtige Funktion im Paktsystem der Alliierten übernehmen sollte. Mit Rücksicht auf diese Rolle war es Masaryk und Beneš überhaupt erst gelungen, die Staatsgründung durchzusetzen und damit auch die Einverleibung der Deutschen in den neuen Staat.


Im Münchner Abkommen vom 29. September 1938 ist der Tschechoslowakei die Räumung der sudetendeutschen Gebiete zwischen dem 1. und 10. Oktober 1938 auferlegt und am 30. Oktober 1938 der Westen, Norden und Osten des Sudetengebietes als Reichsgau Sudetenland in das Deutsche Reich eingegliedert worden; südliche Teile von Böhmen und Mähren ordnete man anderen Gauen zu.


Am 16. März 1939 wurde das Protektorat Böhmen und Mähren errichtet und dem Deutschen Reich angegliedert. Kurz zuvor hatte die Slowakei ihre Souveränität proklamiert. Die tschechische Protektoratsregierung erhielt eine begrenzte Selbstverwaltung. Alle tschechischen Behörden des Protektorats wirkten unter Aufsicht der deutschen Besatzungsverwaltung, an deren Spitze der Reichsprotektor stand.


Nach dem Prager Aufstand vom 5.-9. Mai 1945 und der deutschen Kapitulation am 8. Mai 1945 begann Ende Mai 1945 die „Wilde Vertreibung“ der deutschen Bevölkerung aus der Tschechoslowakei, die nach dem Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 in „geordneteren“ Bahnen (als Abschiebung) verlief. Die staatliche Losung dabei war „Entgermanisierung der Republik“. Am 28. Oktober 1946, dem Jahrestag der Staatsgründung, stellte Präsident Beneš auf einer Kundgebung auf dem Prager Wenzelsplatz fest, dass der Staat nunmehr ein Nationalstaat der Tschechen und Slowaken sei. Dennoch wurden zur „Aufrechterhaltung der Funktionen der landwirtschaftlichen und industriellen Betriebe“ und zur Sicherung der Infrastruktur zahlreiche deutsche Arbeitskräfte und deren Familien zum Verbleib verpflichtet. Nach offiziellen staatlichen Angaben befanden sich am 1. November 1946 noch  240.000 Sudetendeutsche in der Tschechoslowakei.
Bayern wird das Hauptaufnahmeland der Sudetendeutschen (Bayerns „4. Stamm“).

Sudetengebiet